Ihre
Hausbank stellt aufgrund der unbefriedigenden Ertragslage Ihres Unternehmens ihre Finanzierung in Frage?
Zu meinen Leistungsschwerpunkten gehören die Sanierungsberatung nach ESUG und die Erstellung von
Sanierungskonzepten im Sinne des IDW. Am 1. März 2012 sind mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen (ESUG) weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung in Kraft getreten, die neue Chancen bei der rechtzeitigen Sanierung von Unternehmen
ermöglichen.
Mit einem Team anerkannter Berater untersuche ich mit Ihnen und ihrer Führungsmannschaft die Ursachen
der aktuellen Schieflage Ihres Unternehmens und zeige Ihnen Möglichkeiten zur erfolgreichen Restrukturierung und Sanierung auf. Das Ergebnis einer solchen
Beratung ist die Feststellung wie und mit welchen Maßnahmen Ihr Unternehmen fortgeführt und saniert werden kann. Auch wenn dieses
möglicherweise nicht ohne die Beteiligung Dritter oder Ihrer Gläubiger möglich sein sollte, zeigen wir Ihnen auf wie ein erfolgversprechender
Weg aus der Krise aussehen kann. Wir begleiten Sie dabei aktiv. Wir informieren Sie über den jetzt vereinfachten Weg zur Eigenverwaltung und Nutzung
des Schutzschirmverfahrens. Wir sagen Ihnen was Sie gegebenenfalls frühzeitig bedenken müssen und welche Vorkehrungen zu treffen sind.
Ferner begutachten wir bereits vorliegende Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte im Hinblick auf
Ihre Erfolgsaussichten und Verbesserungspotentiale. Auch dafür erforderliche Bescheinigungen können gerne von uns erstellt werden.
Eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der nachhaltigen Finanzierung eines Unternehmens
kommt unverändert der Liquiditätsplanung und Optimierung der Finanzierungsstruktur zu. Gelingt es eine Zeitlang nicht, fällige Schulden
ohne Stockungen und Störung des Betriebsablaufes zu bedienen, reichen auch die besten Ertragsaussichten nicht aus eine Insolvenz wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine optimierte Liquiditätsplanung aus gesamtheitlicher Unternehmenssicht und
vermeiden so künftige Liquiditätsengpässe.
Mit einem Gutachten / Bericht nach den aktuellen berufsrechtlichen Standards (IDW S 6) unter Beachtung der
aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung können Sie gemeinsam mit mir die weiteren Schritte im Sanierungsprozess erfolgreich umsetzen. Ihre
Hausbank wird sich einem von uns entwickelten tragfähigen Finanzierungskonzept nicht verschließen – das kann ich Ihnen bereits heute
versprechen.
Fordern Sie Ihr
persönliches Angebot an und schreiben Sie uns eine E-Mail!
|